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Deckbedingungen

Für unsere Besamungsstation gelten die Geschäftsbedingungen des Vereins der Oldenburger Hengsthalter e. V.

Als national anerkannte Besamungsstation (NI B E 0016) versenden wir auf Anforderung Samen unserer Hengste deutschlandweit. Mit der Spermabestellung erkennen Sie unsere Deck- bzw. Haftungsbedingungen an.

Dauer der Decksaison

Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 15. August eines jeden Jahres.

Samenbestellung

Samenbestellungen können telefonisch, per Email oder via Online-Formular erfolgen. Die Bestellung sollte bis spätestens 10.00 Uhr bei uns eingegangen sein.

 Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

-          Gewünschter Hengst
-          Vollständiger Name, Adresse sowie Telefonnummer des Stutenbesitzers
-          Genaue Versandanschrift, falls abweichend von der des Stutenbesitzers
-          Angaben zu der Stute (Name/Lebensnummer)
-          Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, bei dem die Bedeckung gemeldet werden soll
-          besamender Besamungstechniker/Tierarzt, mit vollständiger Anschrift

Die Kosten für den Spermaversand werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Kosten, die für den Spermaversand von anderen Stationen zu uns entstehen. Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Versandkosten sind entsprechend höher und müssen im Einzelfall erfragt werden. Die Versandcontainer erbitten wir umgehend und ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rechnung gestellt werden.

Decktaxe für Frischsamenlieferungen

Die Decktaxen verstehen sich inkl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuer-Satzes.

Wir praktizieren bei den Hengsten Catapult, Chaccodello, Flic en Flac AA, Licotus, Duke Noir und Quandador ein züchterfreundliches Decktaxensplitting. Der erste Teil der Decktaxe (50%) wird bei der ersten Besamung fällig; das restliche Teil der Decktaxe (50%) ist nur dann zu entrichten, wenn uns bis zum 30. September des Jahres kein tierärztliches Attest der Nichtträchtigkeit vorliegt. Dies ist uns durch den Züchter per Post, per Fax oder per Mail unaufgefordert zukommen zu lassen.

Ergo: Die volle Decktaxe ist nur bei tragenden Stuten fällig.

Ein Embryotransfer muss vor der ersten Bestellung angemeldet werden. Die Decktaxe ist für jeden Embryo zu entrichten. Alle Embryospülungen müssen bis zum 30. September des Jahres in einem schriftlichen Spülprotokoll – auch, wenn kein Embryo gewonnen wurde – dokumentiert werden. Auch die Empfängerstuten sind zwingend anzugeben.

Decktaxe für TG-Sperma-Lieferungen

TG-Sperma wird pro Besamungsdosis oder -paillette abgerechnet. Das Aufteilen einer Besamungsdosis, sowie der Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten. Sollte TG-Sperma weiterverkauft werden, ist in jedem Fall die vorherige schriftliche Genehmigung unserer Station einzuholen. Beim Erwerb vom TG-Sperma ist die Besamung via ICSI-Methode verboten, es sei denn es liegt eine schriftliche Einwilligung seitens der Besamungsstation vor. Für die Lieferung von TG-Sperma gelten gesonderte Bedingungen, die bei der Besamungsstation direkt zu erfragen sind.

Risiko

Haftungen für Transportschäden sind ausgeschlossen. Sollte eine Spermalieferung nicht fristgerecht eintreffen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Krankheit, Turniereinsatz etc.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgelds besteht nicht.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und erst danach eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Der Deckeinsatz vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung erfolgt auf Risiko des Züchters. Auch wenn sich der Zuchthof Kathmann in höchstem Maße um die entsprechenden Leistungsnachweise bemüht ist, können wir dies nicht garantieren. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsmeldungen ausgestellt werden.

Deckscheine

Die Deckscheine sind mit der ersten Samenbestellung bei der Besamungsstation einzureichen.
Über die erfolgte Bedeckung oder Besamung wird ein Deckschein ausgestellt, der erst nach Zahlung des Deckgeldes an den zuständigen Verband oder Züchter abgegeben wird. Für als nicht tragend gemeldete Stuten erfolgt weder die Ausstellung eines Deckscheins noch eine Meldung der Bedeckung/Besamung an die jeweiligen Zuchtverbände.

Unterbringung Gaststuten

Auf Wunsch kann eine Einstallung der Stute bei uns auf dem Zuchthof Kathmann erfolgen. Der Tagessatz für die Unterbringung von Gaststuten ohne Fohlen beträgt 12 €, mit Fohlen 15 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Besamung von bei uns untergebrachten Gaststuten durch gestütseigene Hengste erfolgt unentgeltlich.
Der Eigentümer der Stute erklärt sich mit Anlieferung der Stute damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Besamung erforderliche tierärztliche Untersuchungen (Follikelkontrollen, Trächtigkeitsuntersuchungen und evtl. notwendige Behandlungen) durch den Stationstierarzt durchgeführt werden dürfen. Diese werden vom Stationstierarzt unmittelbar gegenüber dem Stuteneigentümer abgerechnet.

Haftung

Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Mit der Samenbestellung bzw. der Anlieferung der Stute erkennt der Kunde die Deck- und Geschäftsbedingungen des Zuchthofes Kathmann an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hausstette/Vechta.

Hausstette, Januar 2024

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